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Vorsorge Lexikon
Objektives Risiko
Entscheidet man sich für eine Kapitallebensversicherung als Altersvorsorge, dann erhält man entweder zu Lebzeiten am Fälligkeitstag die Kapitalsumme ausgezahlt, oder aber die Angehörigen bzw. der Begünstigte die Versicherungssumme, falls man vor Ablauf der Versicherung versterben sollte. Für den Versicherer besteht also mit Abschluss der Versicherung ein gewisses Risiko, dass der Versichert früh verstirbt und eine Summe gezahlt werden muss, die bei weitem noch nicht eingezahlt wurde. Die vorhandenen Risiken summieren die Versicherer, übrigens bei jeder Art von Versicherung, und kalkulieren aufgrund dieser Summe dann die Beiträge. Bezüglich der Risiken wird zwischen den objektiven und den subjektiven Risiken unterschieden. Zu den objektiven Risiken werden alle diejenigen Risiken gezählt, die der Versicherte nicht beeinflussen kann, zumindest nicht in zumutbarem Umfang. Objektive Risiken sind zum Beispiel das Geschlecht, das Alter, der Beruf, der Gesundheitszustand oder der Wohnort. Zu den subjektiven Risiken zählen demzufolge alle Risiken, die speziell beim jeweiligen Versicherten vorhanden sind, wie zum Beispiel ein gefährliches Hobby oder Alkoholsucht.