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Vorsorge Lexikon
Leistungsdauer
Die Leistungsdauer ist eine zeitliche Spanne, die sowohl in der privaten Altervorsorge wie auch in vielen anderen Versicherungsbereichen ihre Wichtigkeit hat. Die Leistungsdauer sagt etwas darüber aus, zu welchem Zeitpunkt der Versicherte keine Beiträge mehr für seine Altersvorsorge zu leisten hat, sondern in den Genuss der Leistungszahlungen kommt. Der Beginn der Leistungsdauer ist stets im Versicherungsvertrag festgelegt und beginn in den allermeisten Fällen mit Vollendung des 60. oder 65. Lebensjahres. Das Ende der Leistungsdauer hängt sehr von der Art des Vertrages ab, wobei gerade bei privaten Rentenversicherungen diese Spanne eine wesentliche Rolle spielt. Im üblichen Fall sichert die entsprechende Versicherung ihre Leistungen bis zum Tode des Versicherungsnehmers zu, jedoch kommt es in Einzelfällen auch vor, dass die Zahlung aller Leistungen zur privaten Altersvorsorge bereits nach einer festen Zeitspanne wie zehn oder 15 Jahren ändern. Gerade wer recht spät in seinem Leben ein Produkt zur privaten Altersvorsorge abgeschlossen hat und somit nicht mehr eine große Kapitalsumme aufbauen konnte, profitiert eher von Verträgen mit einer begrenzten Leistungsdauer, da hier ansehnliche, monatliche Leistungen gewährt werden können, die bei einer Auszahlung bis zum Lebensende unnötig gering ausfallen würden. Unabhängig solcher Verträge ist die Leistungsdauer bis zum Tode branchenüblich und auch der Regelfall der allermeisten Verträge zur privaten Altersvorsorge.