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Vorsorge Lexikon
Leibrente
Der Begriff Leibrente ist im heutigen Versicherungsalltag nahezu synonym mit dem gewöhnlichen Begriff Rente zu benutzen und beschreibt eine monatlich wiederkehrende Zahlung an den Empfänger der Leibrente, die meist bis zum Tode desselbigen andauert. Dennoch sieht die deutsche Rechtssprechung auch die Möglichkeit vor, einer Person eine Leibrente außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. eines Versicherungskonzerns zu gewähren, indem die Leibrente beispielsweise an die Übergabe oder den Verkauf eines Hauses gekoppelt ist. In diesem Fall nimmt die Leibrente die Rolle einer Leistung ein, die parallel zur Verkaufssumme des Hauses zu leisten ist. Der Käufer zahlt hierbei dem Verkäufer des Hauses lediglich einen vertraglich bestimmten Anteil direkt, sichert ihm jedoch in der Folgezeit noch zu, eine Leibrente zu zahlen. Durch diese Leibrente wird in gleichmäßigen und monatlichen Raten der verbleibende Anteil der Kaufsumme an den Verkäufer gezahlt. Die Zahlung einer Leibrente bietet sich also in den Situationen an, wo eine größere Anschaffung nicht direkt durch ausreichendes Kapital finanziert werden kann und stattdessen eine Zahlung von monatlichen Raten in Form einer Leibrente die bessere Alternative für beide Seiten darstellen kann.