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Vorsorge Lexikon

Lebensversicherung

Die Lebensversicherung ist nicht nur ein generell beliebtes Anlageprodukt im gesamten Versicherungswesen, sondern auch eine der meistgewählten Alternativen bei der Wahl der richtigen Altersvorsorge. Durch eine Lebensversicherung erhält der Versicherungsnehmer flexible Möglichkeiten, sich für eine gezielte Absicherung im Alter zu entscheiden. Konkret geht er durch den Versicherungsvertrag bei einer Lebensversicherung die Verpflichtung ein, über einen bestimmten Vertragszeitraum hinweg monatlich Beiträge an den Versicherer zu leisten, der diese Beiträge im Regelfall kapitaldeckend und gewinnbringend mit einer Verzinsung anlegt. Bei Eintritt der Leistungsphase – beispielsweise im 60. oder 65. Lebensjahr – zahlt der Versicherer dann die im Vertrag vereinbarten Leistungen. Generell ist bei der Lebensversicherung zwischen der Kapitallebensversicherung zu unterscheiden, die den gesamten Ansparbetrag zu Beginn der Leistungsphase ausschüttet sowie die Rentenversicherung, die verpflichtend monatliche Beiträge an den Versicherten auszahlt und somit eine regelmäßige Ergänzung zu den Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung darstellt. Bei einer Lebensversicherung mit Kapitalwahlrecht hat der Versicherte im Laufe des Vertrages noch die Freiheit, sich für eine der Alternativen zu entscheiden. Neben persönlichen Vorlieben kann dies mittlerweile auch steuerliche Unterschiede ausmachen, weshalb sich viele bereits im Monat des Vertragsabschluss zur Lebensversicherung für ein Auszahlungsmodell entscheiden.