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Vorsorge Lexikon
Kündigung
Die Kündigung ist eine Option zur Beendigung eines Vertragsverhältnisses, die nicht nur für die private Altersvorsorge geboten wird, sondern auch bei anderen Versicherungen und generell im Vertragswesen dazugehört. Die Kündigung für ein Produkt der privaten Altersvorsorge kann beispielsweise dann ausgesprochen werden, wenn die finanziellen Möglichkeiten des Versicherungsnehmers nicht mehr dafür ausreichen, die Kosten für den Versicherungsschutz weiter zu tragen. Kommt in diesem Fall auch die Stilllegung eines Vertrages in Frage, erhält der Versicherungsnehmer bei der Kündigung die Möglichkeit, die eingezahlten Beiträge zurückerstattet zu bekommen, wobei dies eventuell mit Abschlägen oder sogar höheren Leistungen verbunden werden kann, falls die Versicherung bereit ist, im Fall der Kündigung einen Teil der erzielten Rendite an den Versicherungsnehmer weiterzugeben. Durch die Kündigung werden sämtliche Verpflichtungen zwischen beiden Seiten aufgehoben, zudem wird eine Kündigung durch den Versicherungsnehmer jederzeit im Rahmen der festgelegten Kündigungsfristen seines Vertrages möglich. Auch die Versicherung selbst kann eine Kündigung aussprechen, muss hierfür jedoch trifftige Gründe angeben wie z.B. das fortwährende Ausbleiben von Beitragszahlungen durch den Versicherten.