Jetzt Angebot anfordern für:

Vorsorge Lexikon

Kapitalwahlrecht

Der Begriff Kapitalwahlrecht bezeichnet eine Option, die beispielsweise bei Lebensversicherungen wie auch bei anderen Produkten zur privaten Altersvorsorge in Anspruch genommen werden kann. Die meisten Versicherungsprodukte dieser Art sind oftmals streng nach dem Kriterium zu unterscheiden, auf welche Weise man in der Leistungsphase die entsprechenden, finanziellen Mittel der Altersvorsorge erhält. Sehen Kapitallebensversicherungen die direkte und einmalige Auszahlung des gesamten Versicherungsbetrages vor, kann man bei einer privaten Rentenversicherung damit rechnen, dass hier die Summe in regelmäßige, zumeist monatlichen Beträgen ausgezahlt wird. Eine Versicherung mit Kapitalwahlrecht lässt bewusst diese Entscheidung im Moment des Vertragsschlusses offen, so dass man sich hier als Versicherter im Laufe seiner Beitragsphase überlegen kann, für welche dieser beiden Optionen man sich entscheiden möchte. Die Notwendigkeit, möglichst rasch an die gesamte Auszahlungssumme zu kommen oder eine durch Krankheit möglicherweise verringerte Lebenserwartung können dabei die Motivation sein, eher von dem Kapitalwahlrecht Gebrauch zu machen und keine monatliche Zusatzrente erhalten zu wollen.