Jetzt Angebot anfordern für:

Vorsorge Lexikon

Kapitallebensversicherung

Die Kapitallebensversicherung stellt eine Sonderform der klassischen Lebensversicherung dar, da sich hier der Versicherungsnehmer bereits frühzeitig im Moment des Vertragesabschlusses entscheidet, in welcher Form er bei Eintritt der Leistungsphase die Zahlungen des Versicherungsvertrages in Empfang nehmen möchte. Die Kapitallebensversicherung ist dabei so aufgebaut, dass über die Jahre der Beitragspflicht hinweg regelmäßige Einnahmen kapitaldeckend beim Versicherer gesammelt und verzinst werden. Im Moment, wo die Leistungspflicht der Kapitallebensversicherung eintritt, zahlt der Versicherer die angesparte Summe auf einen Schlag aus, die daraufhin dem Versicherungsnehmer nach einer entsprechenden Versteuerung uneingeschränkt zur Verfügung steht. Der Kapitallebensversicherung gegenüber steht die private Rentenversicherung, bei der es zu einer Auszahlung von regelmäßigen, monatlichen Beiträgen kommt und somit kein Kapitalwahlrecht besteht, dass einem die Versicherungssumme ganz oder anteilig zu einem bestimmten Zeitpunkt in voller Summe auszahlt. In der aktuellen Versicherungsmarktlage erfreut sich die Kapitallebensversicherung immer noch sehr großer Beliebtheit, auch wenn durch Gesetzesänderungen der letzten Jahre gerade in puncto Abgeltungssteuer eine Benachteiligung dieser Art der Versicherungen entstanden ist, bei der eine anteilige Besteuerung der Zinsen stattfindet, die das eigene Kapital im Rahmen der Kapitallebensversicherung jährlich erzielt.