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Vorsorge Lexikon

Gesetzliche Rentenversicherung

Mit dem Begriff Gesetzliche Rentenversicherung wird das größte Versicherungssystem in Deutschland bezeichnet, mit welchem der Staat seiner sozialen Rolle nachgeht. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet dabei neben der Gewähr einer Altersrente auch die Absicherung von Witwen und Waisen nach dem Tod eines gesetzlichen Versicherungsnehmers. Grundsätzlich sind alle Arbeiter und Angestellten in Deutschland verpflichtet, einen Teil ihres Bruttoeinkommens in den Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung zu investieren. Diese Pflicht besteht für Selbstständige und Freiberufler zwar nicht, dennoch können diese auf freiwilliger Basis ein Teil der gesetzlichen Rentenversicherung werden. Mit einem durch die Politik festgelegten Beitragssatz hat jeder Erwerbstätige einen Prozentsatz seines monatlichen Einkommens in die gesetzlichen Rentenkassen zu zahlen, wobei diese Zahlungen für die Rentengewähr aktuell Berechtigter eingesetzt wird. Wird das gesetzliche Rentenalter erreicht, welches aktuell in Deutschland beim 65. Lebensjahr liegt und in den Folgejahren auf das 67. Lebensjahr angehoben werden soll, können Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen werden, die sich an der Höhe der eingezahlten Beiträge und somit am über die Jahrzehnte erzielten Bruttoeinkommen orientieren.