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Vorsorge Lexikon
Gesetzliche Rente
Die gesetzliche Rente stellt für nahezu alle Bürger der Bundesrepublik den grundlegenden Anteil für die Absicherung im Lebensalter dar. Gezahlt wird die gesetzliche Rente durch einen staatlichen Rententräger, dem man im Laufe seines Berufslebens monatliche Beiträge zukomnen ließ und die als Ansparsumme in die staatliche Rentenkasse hineininvestiert wurde. Je nach Berufsgruppe gibt es unterschiedliche, gesetzliche Rententräger, beispielsweise die BFA als Rentenversicherer für Angestellte oder die Künstlersozialkasse für viele freie und künstlerische Berufe. Auch für Beamte des Staates ist eine gesetzliche Rente vorgesehen, für deren Finanzierung jedoch der Staat den gesamten Aufwand übernimmt, welche als Pension im Gegenzug zu einer gewöhnlichen Rente jedoch vollends im Alter zu versteuern ist. Der Anteil, wie viel ein Arbeitnehmer monatlich in die gesetzliche Rentenkasse zahlen muss, um hier später ein Anrecht auf eine gesetzliche Rente zu besitzen, ist variabel und hängt auch von der finanziellen Kapazität der Rentenkassen ab. Aktuell liegt der Satz für die gesetzliche Rentenversicherung in der Bundesrepublik bei 19,9%, der vom Bruttoeinkommen abgezogen werden und so den finanziellen Grundstock für eine spätere, gesetzliche Rente darstellen soll. Ein Anrecht auf eine gesetzliche Rente hat dabei jeder, der wenigstens fünf Jahre bzw. 60 Kalendermonate in die Rentenkassen eines Mitgliedslandes der Europäischen Union eingezahlt hat, wobei innerhalb eines bestimmten Landes mindestens 18 Zahlungen erfolgt sein mussten.