Jetzt Angebot anfordern für:

Vorsorge Lexikon

Fortführung

Die Fortführung eines Vertrages wird in zahlreichen Sparten des Versicherungswesens angeboten, in denen der Versicherte über Jahre hinweg ein Deckungskapital aufbaut, wie dies z.B. für die private Altersvorsorge der Fall ist. Die Fortführung besagt dabei, dass ein Versicherungsnehmer in der Lage ist, die Verpflichtung der monatlichen Zahlung von Beiträgen entgehen kann, ohne dabei auf die zugesagten Leistungen und ihre entsprechenden Höhen verzichten zu müssen, die ursprünglich im Vertrag festgehalten worden sind. Wer für seine Lebensversicherung oder seine Zusatzrente also weiterhin den vollen Leistungsumfang erwartet, muss im Rahmen der beitragsfreien Fortführung das Kapital auf einmal aufbringen, dass sich sonst aus der Verpflichtung von Beitragszahlungen heraus ergeben hätte. Mit einer Einmalzahlung befreit sich der Versicherungsnehmer somit davon, dauerhaft in Zukunft monatliche Beiträge zahlen zu müssen, durch seine finanzielle Aufstockung des angesparten Kapitals stellt er dennoch sicher, dass nach der Fortführung keine Einbußen von Leistungen erwartet werden müssen. Eine Fortführung ergibt z.B. dann Sinn, wenn der Versicherte aktuell über ein gutes, finanzielles Polster verfügt und finanziellen Risiken in den nächsten Jahren und Jahrzehnten vorbeugen möchte.