Jetzt Angebot anfordern für:
Vorsorge Lexikon
Erziehungsrente
Mit dem Begriff Erziehungsrente wird eine staatliche Ersatzleistung bezeichnet, von der erwachsene Eltern profitieren können, die noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben. Gewährt wird die Rente dabei alleinstehenden Elternteilen von Scheidungskindern, sofern das betroffene Kind vor Vollendung des 18. Lebensjahren verstarb, z.B. durch einen Unfall. Nach pauschalen, vom Staat festgelegten Sätzen findet hiernach die Gewähr der Erziehungsrente statt, d.h. das Elternteil bekommt eine finanzielle Unterstützung für das Ausscheiden des Kindes aus dem Leben. Die Erziehungsrente kann somit als Gegenstück zur Waisenrente gesehen werden, bei denen nach dem Tode eines Elternteils oder beider Eltern die verbliebenen Kinder bis zu einem bestimmten Lebensjahr Ersatzleistungen vom Staat erhalten. Bei all diesen Arten des sozialen, staatlichen Einkommens ist eine Anrechnung des individuell erzielten Einkommens üblich, sofern dieses die vom Staat angegebenen Freibeträge überschreitet.