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Vorsorge Lexikon

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherun
g ist eine Versicherungsform, die für den Fall eines dauerhaften Fernbleibens vom Arbeitsmarkt abgeschlossen werden kann. Ein solches Fernbleiben kann durch Risiken wie einen Unfall, eine schwere Krankheit oder durch Invalidität gegeben sein und somit auch finanziell eine große Herausforderung für die betroffene Person darstellen. Ein Vertrag zu Erwerbsunfähigkeitsversicherun
g wird deshalb vor allem in jungen Lebensjahren abgeschlossen und soll die ausbleibenden, finanziellen Zahlungen puffern, die durch das Entfallen eines geregelten Einkommens die Lebenshaltung schwieriger machen. Von dem Begriff Erwerbsunfähigkeit ist hier die Berufsunfähigkeit abzugrenzen – kann ein Versicherten seinen Beruf nicht mehr in gewohnter Weise ausüben, steht aber dem Arbeitsmarkt dennoch für wenigere anstrengende Tätigkeiten zur Verfügung, muss die Erwerbsunfähigkeitsversicherun
g noch nicht leisten. Im Regelfall übernimmt ein Arzt des Versicherers die Überprüfung auf Erwerbsunfähigkeit, der hierbei durchaus zu einem anderen Ergebnis kommen kann als ein Staatsarzt, bei dem man sich als Versicherter möglicherweise um Frührente beworben hat. Da diese nicht sicher gezahlt wird, ist in vielen Fällen neben der gewöhnlichen, privaten Altersvorsorge auch eine Investition in das Risiko Erwerbsunfähigkeit ratsam.