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Vorsorge Lexikon
Erbwerbsunfähigkeit
Eine Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Mensch in Folge eines Unfalls oder einer längeren Krankheit nicht mehr in der Lage ist, dem Arbeitsmarkt in irgendeiner Weise zur Verfügung zu stehen. Wesentlich vom Begriff Erwerbsunfähigkeit ist die Berufsunfähigkeit abzugrenzen, bei der zwar auch ein Ausfall aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls zu Grunde liegt, die eigene Arbeitskapazität aber noch ausreicht, um Arbeiten in einem nicht so anstrengenden Ausmaß auszuüben. Zur Absicherung eines Risikos wie der Erwerbsunfähigkeit werden von den meisten Versicherungen Tarife angeboten, die der privaten Altersvorsorge nicht unähnlich sind. Auch hier lässt sich gegen die Zahlung monatlicher Beiträge eine Erwerbsunfähigkeitsrente abschließen, die bei nachgewiesener Erwerbsunfähigkeit sofort mit ihren Zahlleistungen einsetzt und so den Ausfall des Arbeitslohnes kompensiert. Über welchen Zeitraum man eine entsprechende Versicherung abschließen möchte und wie hoch letztlich die Summe sein soll, die monatlich als Leistung bei der Erwerbsunfähigkeit gewählt wird, ist gänzlich individuell durch die zu versichernde Person festlegbar und spiegelt sich letztlich nur in der Höhe des monatlich zu zahlenden Beitrages wieder.