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Vorsorge Lexikon

Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente ist eine Rentenform, die außerhalb einer privaten oder gesetzlichen Altersvorsorge stets dann gewährt wird, wenn der gesundheitliche Zustand eines Arbeitnehmers nicht mehr die Arbeit im vollen Maße zulässt. Die Erwerbsminderungsrente wird seit dem Jahr 2001 durch den Staat gewährt und ersetzt dabei die klassische und staatliche Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrente, die heute nur noch allen Arbeitnehmer mit Geburtsjahr vor 1961 zusteht. Durch die Erwerbsminderungsrente sollen die Kosten teilweise aufgefangen werden, die durch den Wegfall der vollen Arbeitskraft enstehen, wobei für diese Form der Rente die Arbeitsdauer entscheidend ist, die pro Tag noch trotz Erwerbsminderung erbracht werden kann. Liegt die eigene Erwerbsfähigkeit noch zwischen drei bis sechs Stunden täglich, kann eine halbe Erwerbsminderungsrente verlangt werden, eine volle Erwerbsminderungsrente wird bei einer Arbeitsfähigkeit unter drei Stunden gewährt. Da in dieser Leistungsphase nur sehr geringe, neue Rentenansprüche entstehen, ist in den meisten Fällen schon im Vorfeld durch eine gezielte, private Altersvorsorge diesen finanziellen Risiken vorzubeugen.