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Vorsorge Lexikon
Einmalbetrag
Der Begriff Einmalbetrag beschreibt eine finanzielle Option, die durch die einmalige Investition von Kapital langfristig dafür sorgen soll, dass ein Produkt zur privaten Altervorsorge mehr Leistungen als ohne den Einmalbetrag ergibt. Sowohl in der gesetzlichen Rentenkasse wie auch bei vielen Versicherungsprodukten wie Lebensversicherungen oder anderen Produkten zur Altersvorsorge ist die Möglichkeit zur Zahlung eines Einmalbetrages gegeben, wobei gängigerweise der Aufbau des Versicherungsvermögens eher durch die regelmäßige Zahlung von gleichbleibenden Monats- oder Jahresbeiträgen geregelt ist. Die Chance, die durch den Einmalbetrag entsteht, ist kurzfristig für eine deutlich größere Verzinsung des eigenen Kapitals im Rahmen eines Versicherungsproduktes zu sorgen und so beispielsweise kurz vor Ende der Vertragslaufzeit und vor Eintritt der Leistungsphase den zu erwartenden Leistungen noch einmal einen finanziellen Stoß nach oben zu geben. Außerhalb der privaten Altersvorsorge und der Versicherungsbranche ist es auch in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht unüblich, dass ein gesetzlich Versicherter durch einen Einmalbetrag seine gesetzliche Rente zu erhöhen versucht bzw. erst durch den Einmalbetrag in der Lage ist, die vom Gesetzgeber geforderten Fünf-Jahres-Frist zu erfüllen, nach welcher überhaupt erst Leistungen aus der gesetzlichen Rentenkasse bezogen werden können.