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Vorsorge Lexikon
Einlösungsbeitrag
Der Begriff Einlösungsbeitrag taucht in nahezu allen Verträgen zur Privaten Altersvorsorge auf, ist jedoch auch in zahlreichen, anderen Versicherungssparten anzutreffen. Mit diesem Begriff wird im Fachjargon der Versicherer der erste Beitrag bezeichnet, der überhaupt für einen Vertrag zu einer Zusatzrente oder einer Lebensversicherung eingezahlt wird. Der Einlösungsbeitrag besiegelt damit den ausgehandelten Vertrag und stellt so die Basis dafür dar, dass überhaupt das vertragliche Verhältnis zwischen Versicherer und Versicherung begründet wird. Um sich auf die Leistungen im Alter verlassen zu können, die vertraglich zugesichert wurden, ist natürlich nicht nur der Einlösungsbeitrag zu bezahlen, sondern auch fristgerecht alle Folgebeiträge in der entsprechend ausgehandelten Höhe. Im Vergleich zu diesen werden durch den Einlösungsbeitrag die Rechte und Pflichten sowohl der Versicherung wie auch des Versicherungsnehmers erst eingelöst, wodurch der letzte Schritt im Rahmen des Vertragsschlusses gegangen wird.