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Vorsorge Lexikon

Einkommensanrechnung

Der Begriff Einkommensanrechnung gehört zum System der gesetzlichen Altersvorsorge, wobei eine solche Anrechnung unter bestimmten Voraussetzungen eine Witwen- oder Waisenrente reduzieren kann. Dies ist dann der Fall, wenn Ansprüche auf eine dieser beiden Renten oder eine Erziehungsrente besteht, der Empfänger dieser Rente jedoch selbst arbeitet und somit ein eigenes Einkommen erzielt. Die Regelung der Einkommensanrechnung besagt, dass der Staat das eigene Einkommen bei der Witwenrente, Waisenrente oder Erziehungsrente berücksichtigen darf, d.h. durch ein höheres Einkommen der betroffenen Person verringert sich die vom Staat gewährte Ersatzrente. Zunächst wird hierbei ein Freibetrag angesetzt, der von der Art der Rente sowie dem Wohnort des Rentenempfängers (alte oder neue Bundesländer) abhängt. Wird dieser Freibetrag mit dem eigenen Einkommen überschritten, findet nach festen Regelungen eine Reduktion der gesetzlichen Rente statt, so dass in diesem Fall mit einer geringeren Unterstützung durch den Staat gerechnet werden muss.