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Vorsorge Lexikon

Betriebsrente

Der Begriff Betriebsrente bezeichnet Rentenleistungen, die ein ehemaliger Arbeitnehmer bei Eintritt in den Ruhestand aus Verträgen erhält, die aus einer betrieblichen Altersvorsorge hervorgegangen sind. Bei vielen Unternehmen hat sich diese betriebliche Altersvorsorge in den letzten Jahrzehnten etabliert, so dass aktuell immer mehr Renter von einer Betriebsrente profitieren können. Neben einer privaten Vorsorge bei Versicherern und den Rentenzahlungen, die ein Arbeitnehmer aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwarten kann, geht eine Betriebsrente stets aus einem geschlossenen Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Unternehmen hervor. Für eine Betriebsrente während in der Ansparphase Anteile des Bruttoeinkommens direkt vom Arbeitgeber einbehalten, um sie für den Arbeitnehmer gewinnbringend in ein Produkt der Altersvorsorge zu investieren. Gerade bei größeren Unternehmen kann es sinnvoll sein, sich für eine Betriebsrente zu entscheiden, da hier Gruppenverträge meist noch etwas günstigere Konditionen erhalten als das gleiche Produkt, dass privat durch einen Arbeitnehmer abgeschlossen wird. Viele Unternehmen weisen nicht explizit auf mögliche Produkte zur betrieblichen Altersvorsorge hin, so dass man sich als Arbeitnehmer nicht scheuen sollte, hier nachzufragen und so in späteren Jahren zu einer interessanten Betriebsrente zu kommen.