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Vorsorge Lexikon

Beschädigtenrente

Die Beschädigtenrente ist eine Zusatzrente, die ausschließlich vom Staat gewährt wird und hierbei vor allem Leistungen an Kriegsopfer beinhaltet. Wer als Soldat oder in einer anderen, beruflichen Verpflichtung im Dienste des Staates bei einem Konflikt oder Krieg zu schaden kommt und seinen Beruf nicht mehr in gewohnter Weise ausüben kann, erhält durch die Beschädigtenrente hierfür einen finanziellen Ausgleich. Dieser wird meist direkt nach Eintritt der Schädigung gezahlt und ist so in Ansätzen mit der Berufsunfähigkeitsversicherung der privaten Anbieter zu vergleichen. Für Soldaten und andere Dienstleistende empfiehlt es sich jedoch auch unabhängig hiervon, über einen zusätzliche, private Altersvorsorge nachzudenken. Im Normalfall reichen die Leistungen auch aus einer Beschädigtenrente nicht dafür aus, um mit den bislang erworbenen Anteilen an der gesetzlichen Rentenversicherung einen finanziell sicheren Lebensabend gestalten zu können. Sich hier für Produkte der privaten Altersvorsorge zu entscheiden, schafft nicht nur eine größere Unabhängigkeit im Alter, sondern kann durch Bund oder Land noch einmal finanziell unterstützt werden, was die individuell zu zahlenden Beiträge nach unten drückt.