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Vorsorge Lexikon
Beitragszahlung
Die Beitragszahlung stellt eine der wesentlichen Pflichten jedes Versicherungsnehmers dar, wobei eine solche Beitragszahlung nicht nur in der privaten Altersvorsorge interessant ist. Die Beitragszahlung für Produkte wie eine Zusatzrente oder eine Lebensversicherung erfolgt im Regelfall monatlich und in einer Höhe, wie sie im Vorfeld durch den Versicherungsvertrag festgelegt wurde. Durch die regelmäßige Beitragszahlung erwirbt der Versicherungsnehmer das Anrecht auf die späteren Rentenleistungen. Sollte die Beitragszahlung für einen kurzen Zeitraum aussetzen, kann dies nach einer Mahnung zum Erlischen des Versicherungsschutzes führen. Wer also längere Zeit mit seiner Beitragszahlung säumig ist, riskiert so die Kündigung des Vertrages durch das Versicherungsunternehmen, wodurch die private Altersvorsorge im konkreten Fall erlischt. Änderungen in der Beitragszahlung ergeben sich lediglich im seltenen Fall einer Umtarifierung, die bei klassischen Produkten der privaten Altersvorsorge wie der konservativen Rentenversicherung oder nicht fondsgebundenen Lebensversicherungen in der Praxis jedoch kaum anzutreffen ist.