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Vorsorge Lexikon
Beitragsfreie Zeit
Die beitragsfreie Zeit beschreibt sowohl in der gesetzlichen Rentenversicherung wie auch bei Produkten der privaten Altersvorsorge eine Zeitspanne, die für die Höhe der zu erwartenden Rente angerechnet wird, ohne dass in diesem Zeitraum Beiträge geflossen sind. Vor allem für die gesetzliche Rente spielt die beitragsfreie Zeit eine wesentliche Rolle, da durch diesen Zeitraum Rentenpunkte erworben werden können, selbst wenn gar keine Erwerbstätigkeit mit Einzahlungen in das gesetzlichen Rentensystem vorlagen. Eine beliebte Situation, in der Versicherte eine beitragsfreie Zeit für ihre spätere Altersrente anrechnen wollen, sind Ausbildungszeiten oder Jahre, in denen ein Studium verfolgt wurde. Kann ein solches Hochschulstudium in Deutschland auch nicht mehr komplett angerechnet werden, ist dies zumindest anteilig als beitragsfreie Zeit zu bewerten und sorgt so dafür, dass größere Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung entstehen. Bei der privaten Altersvorsorge ist eine beitragsfreie Zeit eher die Ausnahme, je nach Gestaltung des Vertrages können dennoch Situationen eintreten, in denen sich ausbleibende Beiträge nicht auf die gewährten Rentenleistungen des Vertrages auswirken, was faktisch die gleiche Konsequenz wie eine beitragsfreie Zeit hätte.