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Vorsorge Lexikon

Beginn der Rente

Der Begriff der Rente ist ein vertraglich festgelegter Zeitpunkt, der beispielsweise in der privaten Altersvorsorge eine wesentliche Rolle spielt. Im Vergleich zur gesetzlichen Rente, die sich komplett am Alter des Erwerbstätigen orientiert oder mindestens eine Beitragsdauer von 45 Jahren voraussetzt, ist der Beginn der Rente bei privaten Produkten zur Altersvorsorge deutlich flexibler. Eine Zusatzrente bzw. eine klassische Lebensversicherung können hier vom Versicherungsnehmer mit einem individuellen Rentenalter ausgestattet werden. Anstatt also wie durch den Gesetzgeber mit 65 oder 67 in Rente zu gehen und seine gesetzlichen Rentenleistungen zu erhalten, kann man mit einer Versicherung vertraglich vereinbaren, bereits im Alter 60 Leistungen aus einem Vertrag zur privaten Altersvorsorge zu erhalten. Diese im Vorfeld festzulegen führt natürlich dazu, dass die zu erwartende Rentenleistung bei einer eintretenden Leistungsphase im Alter 60 nicht so hoch ausfällt wie im Alter 65, da hier noch weitere Jahre Beiträge geleistet werden, die für eine Erhöhung der Rentenleistung sorgt. Gerade für Arbeitnehmer, die schon vorher eine etwas größere, finanzielle Sicherheit genießen wollen oder mit dem Gedanken an eine Altersteilzeit spielen, kann es jedoch sinnvoll sein, den Beginn der Rente früher als vom Gesetzgeber geplant zu wählen.