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Vorsorge Lexikon
Basisrente
Der Begriff Basisrente bezeichnet eine Form der privaten Altersvorsorge, die sowohl die staatliche Förderung genießt wie auch einige weitere Vorteile gegenüber anderen Absicherungsprodukten der Versicherungsbranche mit sich bringen kann. Sie wird oftmals auch als Rürup-Rente bezeichnet und ist in vielen Details der ebenfalls staatlich geförderten Riester-Rente ähnlich, die deutlich stärker durch die Medien beworben wurde und bekannt sein dürfte. Grundidee der Basisrente ist der Abschluss eines entsprechenden Vertrages bei einem Versicherungskonzern, der explizit die Basisrente anbieten muss. Je nach Höhe der eingezahlten Beiträge erhält man als Ergänzung eine finanzielle, staatliche Förderung, die durch das Prinzip der Kapitaldeckung in jedem Fall der eigenen Person zu Gute kommt. Neben der Sicherheit, dass man durch die Kapitaldeckung garantiert die eingezahlten Beiträge inklusive Verzinsung im Leistungsfall erhalten wird, ist die Basisrente auch geschützt vor einer möglichen Verpfändung sowie sicher bei einem Leistungsantrag auf Hartz IV. Auch die steuerliche Absetzbarkeit aller Beiträge ist bei der Basisrente gegeben, weshalb sich diese Form der privaten Altervorsorge vor allem für Selbstständige und andere freie Berufe anbieten kann. Bei der Basisrente genießt man allerdings kein Kapitalwahlrecht, d.h. die Zahlung der Leistungen erfolgt in jedem Fall als feste, monatliche Rente, wodurch die Einmalauszahlung der gesamten Summe auf einen Schlag ausgeschlossen wird.