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Vorsorge Lexikon
Anwartschaft
Der Begriff Anwartschaft lässt sich sowohl in allgemeiner wie in spezieller Bedeutung in vielen Bereichen des Versicherungswesens finden und spielt somit auch in der Privaten Altersvorsorge eine wichtige Rolle. In seiner allgemeinen Bedeutung besagt eine Anwartschaft lediglich, dass ein Versicherungsnehmer durch Erfüllung seiner Pflichten im Versicherungsvertrag zu einem Recht kommt, bestimmte Leistungen zu einem bestimmten Zeitraum einzufordern. Wer sich also für den Abschluss eines Vertrages zu einer Zusatzrente entschieden hat und regelmäßig seine Beiträge für diesen Vertrag zählt, erlangt hierdurch die Anwartschaft auf eine Altersrente in der festgelegten Höhe. Die reine Anwartschaft ist nicht zu verwechseln mit der Anwartschaftsversicherung in der privaten Krankenversicherung oder der Absicherung von Berufsunfähigkeit. In diesem Fall sichert die Anwartschaft vertragliche Bedingungen auch zu einem späteren Zeitpunkt zu, wodurch beispielsweise Beiträge niedrig gehalten werden können oder eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt.