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Vorsorge Lexikon

Anschlussversicherung

Unter einer Anschlussversicherung versteht man in der privaten Altersvorsorge einen Zusatzvertrag, der unmittelbar an einen Vertrag z.B. über eine Lebensversicherung anschließt. Nicht selten tritt es in der Praxis ein, dass ein abgeschlossener Vertrag in die Leistungsphase übergeht, während der Versicherte sich in seiner aktuellen, finanziellen Situation noch vorstellen kann, einige, weitere Jahre in die Versicherung einzuzahlen und später noch höhere Endleistungen erwarten zu können. In diesem Fall ist es sinnvoll, sich für eine Anschlussversicherung zu entscheiden und so dafür zu sorgen, dass der aktuell laufende Vertrag zu den gleichen Konditionen noch einmal um einige Jahre verlängert wird. In den meisten Fällen bieten Versicherer eine Anschlussversicherung an, selbst wenn diese Option nicht explizit in den Bedingungen des bestehenden Vertrags zur privaten Altersvorsorge erfasst werden. Bei den allermeisten Verträgen zur privaten Altersvorsorge bleibt die Anschlussversicherung auch ohne eine erneute Gesundheitsprüfung, die da meisten Vertragselemente nicht an den entsprechenden Gesundheitszustand des Versicherten gekoppelt sind.