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Vorsorge Lexikon
Altersteilzeit
Der Begriff Altersteilzeit beschreibt eine Möglichkeit des schrittweisen Übergangs in den Ruhestand. In dieser Variante wird es einem älteren Arbeitnehmer möglich, einige Jahre früher als vorgesehen in Rente zu gehen und hierfür anteilig sein Gehalt zu erhalten, dass sich im Regelfall im Bereich von 60% des bisherigen Bruttolohns bewegt. Wer sich für die Altersteilzeit entscheidet oder diese von seinem Unternehmen nahegelegt bekommt, ist meistens mit einer privaten Altersvorsorge auf der sicheren Seite. Nicht wenige Arbeitnehmer entscheiden sich schon in frühen Jahren dafür, ein Produkt der privaten Altersvorsorge wie eine Lebensversicherung oder eine Zusatzrente so auszugestalten, dass diese bereits mit dem Alter in die Leistungsphase übergeht. Sollte der Arbeitnehmer sich zum selben Zeitpunkt für eine Altersteilzeit entscheiden, können die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag oftmals die Finanzierungslücke schließen, die durch die Absenkung des Bruttoeinkommens entsteht. Die wirtschaftliche oder politische Motivation, in einem Unternehmen die Altersteilzeit anzubieten, liegt vor allem im Willen der Unternehmensführung, neue und junge Arbeitskräfte allmählich in den Betrieb zu integrieren und dabei nicht in Gänze auf die Erfahrung der älteren Arbeitskräfte zu verzichten.