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Vorsorge Lexikon
Altersrente
Der Begriff Altersrente bezeichnet die am häufigsten gewährte Form von regelmäßigen, finanziellen Leistungen des Staates oder eines Versicherers an ihre Versicherten und wird von vielen Menschen oftmals auch synonym mit dem einfachen Wort Rente bezeichnet. Der Begriff Altersrente macht hierbei explizit deutlich, dass die Leistungen aus einem Rentenvertrag oder der gesetzlichen Rentenversicherung erst in einem bestimmten Lebensalter zu erwarten sind, beispielsweise beim Erreichen der Altersgrenze 65 oder 67. Hiermit grenzt sich die Altersrente von anderen Rentenformen ab, die eher auf das Eintreten eines bestimmten Ereignisses für den Beginn der Leistungsphase warten, beispielsweise bei einer Berufsunfähigkeitsrente. Im Vergleich zum Gesetzgeber besitzen Kunden in der privaten Altersvorsorge die Möglichkeit, einen variablen Leistungsbeginn für ihren Rentenvertrag einzufordern. Abweichend vom Erhalt der gesetzlichen Altersrente kann so beispielsweise festgelegt werden, dass die private Altersrente bereits im Alter 60 ausgezahlt werden soll und somit in den letzten Jahren der Berufstätigkeit bereits eine finanzielle Erleichterung darstellen kann. Die Versicherungsgesellschaften hierzulande halten für den Zweck der Altersrente eine große Auswahl an Tarifen bereit und machen so den Eintritt in die private Altersvorsorge relativ einfach.