Jetzt Angebot anfordern für:
Vorsorge Lexikon
Altersgrenze
Die Altersgrenze ist eine vom Versicherer und Tarif abhängige Grenze, die angibt, bis zu welchem Lebensalter ein bestimmtes Element zur Privaten Altersvorsorge abgeschlossen werden kann. Grundlage für die Altersgrenze stellen die Berechnungen des jeweiligen Versicherers dar, der mit seinen mathematischen Modellen eine ausgewogene Verteilung von Risiken für den Versicherer und finanzielle Chancen für den Versicherten auslotet. Wer beispielsweise erst im Lebensalter von 58 Jahren einen Vertrag zur Zusatzrente abschließt, kann kaum im Alter 60 mit geringen, eingezahlten Beiträgen eine hohe Zusatzrente erwarten. Aus diesem Grund sind viele Tarife an eine Altersgrenze gekoppelt, so dass hier ein Höchstalter vom potenziellen Versicherungsnehmer nicht überschritten werden darf, damit sich der Vertragsabschluss noch lohnt. Im Umkehrschluss bieten jedoch immer mehr Versicherer auch Produkte für Interessenten an, die bereits die Altersgrenze bei manchen Tarifen überschritten haben. Diese Sondertarife sind speziell so kalkuliert, dass sie auch ohne Beachtung der Altersgrenze eine lukrative Anlage für den älteren Versicherungsnehmer darstellen können.