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Vorsorge Lexikon
Alterseinkünftegesetz
Das Alterseinkünftegesetz ist das wichtigste Gesetz in Deutschland, das sich vor allem mit den wirtschaftlichen und steuerlichen Beschaffenheiten aller Alterseinkünfte eines Bundesbürgers auseinandersetzt. Von den Bestimmungen, die dem Altereinkünftegesetz zu Grunde liegen, sind dabei sowohl klassische, staatliche Renten sowie Pensionszahlungen betroffen, ebenso wie alle Produkte der Privaten Altersversorgung, beispielsweise also Einnahmen aus der privaten Rentenversicherung oder einem ähnlichen Anlageprodukt. Wesentlicher Bestandteil der letzten Änderung des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2002 war die nachhaltige Besteuerung der Renteneinnahmen, d.h. die Beiträge während der Aufbauphase werden aus der Steuerpflicht herausgenommen, wobei die Rentenzahlungen selbst steuerpflichtig werden. Um nicht gleich jede noch so kleine Rente der Steuerpflicht zu unterziehen, hat der Gesetzgeber in diesem Zusammenhang Freibeträge geschaffen, damit nicht gleich das Gesetz hier die zu erwartende Rente mindert. Durch das Alterseinkünftegesetz ist seit dem Jahr 2002 auch die unterschiedliche, steuerliche Behandlung einer privaten Altersrente gegeben, sofern diese entweder als Einmalkapital oder als fortlaufende Rente ausgezahlt wird – hier genießene Kapital-Lebensversicherung seit diesem Zeitpunkt keine Verschonung vor Versteuerung mehr. Ebenso seit dem Jahr 2002 wurde durch das Alterseinkünftegesetz die Möglichkeit geschaffen, eine staatlich geförderte, private Altersversorgung in Form der Riester-Rente zu übernehmen.