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Vorsorge Lexikon
Alterseinkünfte
Der Begriff Alterseinkünfte bezeichnet die Gesamtheit aller Einkünfte, die eine nicht mehr erwerbstätige Person nach Eintritt ins Rentenalter erhält. Hierzu zählen demnach nicht nur Leistungen aus der privaten Altersvorsorge, sondern auch die gesetzliche Rente sowie andere Leistungen, die ein Renter noch Rentenbeginn noch regelmäßig verbuchen kann. Wer sich zur privaten Vorsorge beispielsweise eine Immobilie erworben hat und diese auch vermietet, muss die entsprechenden Mietzahlungen auch als Alterseinkünfte angeben. Eine Rolle spielen die Alterseinkünfte vor allem in steuerlicher Hinsicht, da ein Renter auch dann noch eine Steuererklärung einreichen muss, wenn die Alterseinkünfte die vom Gesetzgeber festgelegten Grenzwerte für steuerbefreite Einnahmen übersteigen. In diesem Fall ist sogar mit einer jährlich Besteuerung der Alterseinkünfte zu rechnen, wobei Produkte aus der privaten Altersvorsorge meist steuerlich anders berücksichtigt werden als z.B. Mieteinnahmen.