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Vorsorge Lexikon

Änderung von Versorgungszusagen

Die Änderung von Versorgungszusagen bezeichnet das Eingreifen in vertragliche Regelungen, die vor allem bei der betrieblichen Absicherung von Altersrisiken eine entscheidende Rolle spielen. Eine wichtige Rolle nimmt die Änderung von Versorgungszusagen also dann ein, wenn sich ein Arbeitnehmer dafür entschieden hat, als Altersvorsorge auf ein angebotenes Produkt seines Arbeitgebers zu vertrauen und sich im Laufe der Vertragsdauer Änderungen im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben. Der häufigste Grund für eine Änderung von Versorgungszusagen ist die Kündigung des Arbeitnehmers, wobei diesem je nach vertraglicher Regelung zur Altersvorsorge eine Reihe von Möglichkeiten geboten werden, mit seinem Versicherungsvertrag weiterzuverfahren. Optionen für die Änderung von Versorgungszusagen, die in dieser Form auch im Versorgungsvertrag festgelegt sein müssen, sind die Weiterführung des Vertrages alleine mit dem Beitragskostenanteil für den Arbeitnehmer oder eine Stilllegung des Vertrages. In diesem Fall kann die Änderung von Versorgungszusagen dazu führen, dass man bei Eintritt ins Rentenalter mit einer geringeren, betrieblichen Altersrente zu rechnen hat.