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Vorsorge Lexikon
Abtretung
Der Begriff Abtretung bezeichnet einen Prozess, den jeder Versicherungsnehmer im Rahmen der privaten Altersvorsorge nutzen kann. Durch die Abtretung gibt der Versicherte seine Ansprüche auf, die ihm durch den geschlossenen Versicherungsvertrag eigentlich zustehen, und tritt diese Ansprüche an eine dritte Person ab, z.B. den eigenen Ehepartner. Wesentlicher Bestandteil der Abtretung ist der, dass hierbei alleine die zu erwartenden Leistungen abgetreten werden, nicht jedoch die zu erbringenden Beiträge. Der ursprüngliche Versicherungsnehmer bleibt also auch trotz der Abtretung weiterhin der entscheidende Ansprechpartner für die Versicherung und hat in gewohnter Weise seine Beiträge zu entrichten, lediglich die Leistungen des Vertrages werden durch die Abtretung auf eine andere Person übertragen. Natürlich besteht in den meisten Fällen die Möglichkeit, die Abtretung mit einem Beitragsstopp zu kombinieren, so dass der so entstehende Ruhevertrag auch finanziell keine Belastung mehr für die abtretende Person darstellt.