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Vorsorge Lexikon

Ablaufleistung

Unter dem Begriff Ablaufleistung wird die entsprechende Leistungshöhe verstanden, die aus einem Vertrag zur privaten Altersvorsorge im Moment des Eintritts des Leistungsfalles erfolgt. Konkret ist die Ablaufleistung einer Zusatzrente also die explizite des monatlichen Rentenbetrags oder das auszuschüttende Kapital bei einer klassischen Lebensversicherung. Im Regelfall wird die genaue Ablaufleistung nicht durch den Versicherungsvertrag festgelegt, vielmehr garantiert der Versicherer nur einen bestimmten Anteil der späteren Ablaufleistung, auf welche sich der Versicherte berufen kann. Das die Ablaufleistung auch einen nicht garantierten Anteil beinhaltet, liegt vor allem an der Gestaltung der meisten Versicherungsverträge, die auf eine Verzinsung der Beiträge setzen und somit keine Garantie darüber geben können, wie über Jahre und Jahrzehnte die Zinsentwicklung erfolgen wird. Während sich bei konservativen Verträgen zu Lebensversicherungen und Zusatzrenten die Ablaufleistung meist sehr gut eingrenzen lässt und dem Versicherten eine Sicherheit über die zu erwartenden Leistungen schenkt, ist bei fondsgebundenen Produkten der nicht garantierte Anteil der Leistungen deutlich höher, so dass hier kaum zu Beginn der Versicherungsphase die letztendliche Ablaufleistung abgeschätzt werden kann.