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Vorsorge Lexikon

Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer ist eine wesentliche Quellensteuer in Deutschland, die überall dort erhoben wird, wo Kapitalerträge erzielt werden. Dies hat auch im Bereich der privaten Altersvorsorge eine zentrale Bedeutung, da seit dem Jahr 2002 Kapitallebensversicherungen nicht mehr von der Abgeltungssteuer befreit sind. Konkret heißt dies für den einzelnen Versicherten, dass er nach Erfüllung aller Einzahlungen mit Eintritt in die Leistungsphase seines Versicherungsvertrages erst einmal den erzielten Kapitalbetrag zu versteuern hat, wonach er sich erst am übrig gebliebenen Kapital als Sicherung für sein Lebensalter erfreuen kann. Die Abgeltungssteuer wird nicht erhoben, wenn man sich für eine klassische, private Rentenversicherung entschieden hat, bei der die Altersleistungen in festen, monatlichen Beiträgen erfolgen. Die Abgeltungssteuer sorgt deshalb zunehmend in den letzten Jahren dafür, dass bei Tarifen mit einem Kapitalwahlrecht viele Versicherungsnehmer auf eben dieses Recht verzichten und stattdessen sich für die monatliche Zahlweise entscheiden, um der Abgeltungssteuer zu entgehen. Explizit bezieht sich bei der Kapitalauszahlung die Versteuerung durch die Abgeltungssteuer nicht auf die von einem Versicherungsnehmer eingezahlten Beiträge, sondern ausschließlich auf die im Vertragszeitraum erzielten Zinsen des Produktes zur privaten Altersvorsorge.