Fragen & Antworten
Was ist die Versorgungslücke und wie kann man diese schließen?
Da man nach aktuellem Stand nur noch ca. 60 Prozent vom bisherigen Einkommen später als Zahlung aus der gesetzlichen Rentenkasse erhält, entsteht natürlich ohne eine zusätzliche betriebliche oder private Altersvorsorge eine Lücke. Die Lücke ist demnach die Differenz zwischen dem letzten Lohn/Gehalt und der Rente aus der gesetzlichen Rentenkasse. Diese Lücke wird auch als Versorgungslücke bezeichnet, weil dem Rentner nun der Betrag X monatlich im Vergleich zum vorherigen Arbeitsleben fehlt. In den meisten Fällen führt eine solche Versorgungslücke dazu, dass der Rentner entweder auch nach dem 65. Lebensjahr noch einer Tätigkeit nachgehen muss, zum Beispiel im Rahmen eines Minijobs, oder aber auf Sozialleistungen angewiesen ist, weil die Lebenshaltungskosten mit nur 60 Prozent des vorherigen Einkommens nicht zu decken sind. Nun ist die Frage, wie man diese Versorgungslücke schließen oder zumindest reduzieren kann. Möglich ist das entweder durch eine betriebliche oder durch eine private Altersvorsorge bzw. im Idealfall durch eine Kombination beider Vorsorge-Varianten. Jeder Arbeitgeber ist in Deutschland zum Beispiel verpflichtet, eine Sozialabgaben begünstige betriebliche Altersvorsorge anzubieten, auch wenn er nicht verpflichtet ist, selbst einen Teil dazu beizutragen. Fast immer ist aber zusätzlich noch eine private Vorsorge nötig, um die Versorgungslücke vollständig schließen zu können.Sie haben eine spezielle Frage?
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