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Fragen & Antworten

Gibt es noch andere Förderungen außer Riester und Rürup?

Die staatlichen Förderungen in Form der Riester-Rente und der Rürup-Rente sind inzwischen den meisten Verbrauchern bekannt. Aber es gibt noch weitere Förderungen, die zwar nicht nur die private Altersvorsorge betreffen, aber auch hier wird regelmäßiges Sparen vom Staat aus gefördert. Nachdem die Eigenheimzulage für selbst genutztes Wohneigentum seit vielen Jahren schon als letzte „große“ Förderung abgeschafft wurde, sind neben Riester und Rürup im Grunde nur noch die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie übrig geblieben. Sowohl die Arbeitnehmersparzulage als auch die Wohnungsbauprämie kann man jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen erhalten. So erhält nur derjenige die Arbeitnehmersparzulage, der zum einen VL-Leistungen in einen Sparvertrag einfließen lässt und zum anderen nicht mehr als 20.000 Euro im Jahr verdient (Bruttoeinkommen). Unter diesen Bedingungen bekommt man neun Prozent auf die eingezahlten VL-Leistungen beim Bausparen (maximal auf 470 Euro im Jahr) und 20 Prozent beim Fondssparen (maximal auf 400 Euro). Die Wohnungsbauprämie erhält man nur beim Bausparen, falls ein Einkommen von 25.600 Euro nicht überschritten wird. Die Prämie beträgt 8,8 Prozent auf maximale Sparbeiträge von 512 Euro, also maximal 45,06 Euro im Jahr.

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